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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz "AGBs" liegen einvernehmlich allen mit Engineers4You, kurz "E4U" geschlossene Verträgen zugrunde
und gelten für alle Rechtsgeschäfte insbesondere aber nicht abschließend für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Bestellungen.
Eentgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Vertragspartner erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Erfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung
zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Angebote und Vertragsabschluss

E4U Angebote sind freibleibend. Ein von einem Kunden beauftragtes Angebot der E4U bedarf der Auftragsbestätigung durch E4U.


Vertragsverhältnis

Der Auftraggeber anerkennt explizit mit der Auftragserteilung bzw implizit der Lieferung von Angaben an E4U oder der Entgegennahme von Lieferungen durch E4U,
dass allen E4U-Angeboten, Aufträgen und jedweder Projektdurchführung seitens E4U ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen in Form eines Zeichenbüros als Erfüllungsgehilfe für den Auftraggeber - Stichwort „verlängerte Werkbank“ - zugrunde liegen, wobei der Auftraggeber über die erforderlichen technischen Fähigkeiten und Berechtigungen sowie gewerberechtlichen Konzessionen und Genehmigungen verfügen muss, um von E4U erstellte Leistungsteile, d.h. Pläne und alle sonstigen Konstruktionsunterlagen, selbst zu nutzen und/oder diese in der Folge ggfs. Dritten (Endkunden des Auftraggebers) anzubieten.
Dem Auftraggeber als alleinigem Planungsbefugtem verbleibt und obliegt dabei jedenfalls die Verantwortung und Haftung dafür, dass die von E4U als Erfüllungsgehilfe gelieferten Leistungsteile, d.h. Pläne und alle sonstigen Konstruktionsunterlagen, dem gewünschten Ausarbeitungsstand laut Planung und Angaben des Auftraggebers hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit entsprechen.

Rechte

Der Auftraggeber bestätigt, alle Rechte an den E4U zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumenten und Plänen zu halten bzw befugt zu sein, diese E4U zur Verfügung zu stellen und wird E4U diesbezüglich gegenüber Dritten schad- und klaglos halten.
E4U bestätigt, erhaltene Informationen, Dokumente und Pläne, sofern diese nicht ohnehin öffentlich bzw gemeinhin bekannt sind, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des gegenständliches Projektes laut Angebot und Auftragserteilung/Auftragsbestätigung zu verwenden.
E4U räumt dem Kunden mit Lieferung bzw Übergabe das volle Recht zur nicht-exklusiven Nutzung der erstellten Pläne und aller sonstigen Konstruktionsunterlagen im jeweiligen Projekt ein, wobei das Urheber- und ursprüngliche Nutzungsrecht unbeschränkt E4U verbleibt. E4U ist berechtigt, den Kunden und das Projekt als Referenz zu führen.

Gewährleistung und Haftung

Mit dem Auftraggeber als alleinigem Planungsbefugten und -verantwortlichen, dem E4U zuarbeitet, ist automatisch die Einflussnahme von E4U auf die Leistungsteile im Projekt eingeschränkt und somit auch das Risiko, das E4U übernehmen kann und soll. Folglich wird einvernehmlich die Gewährleistung und Haftung seitens E4U zwischen Auftraggeber und E4U beschränkt auf:
• die sorgfältige Leistungserbringung gemäß für Zeichenbüros üblicher Branchenstandards
• die termingerechte Lieferung laut einvernehmlich und schriftlich akkordiertem Zeitplan, vollständige und rechtzeitige Angabenlieferung und Klärung etwaiger Fragen vorausgesetzt

Eine darüber hinaus gehende Gewährleistung und Haftung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Zur Abdeckung etwaiger Schadensfälle verfügt E4U aus kaufmännischer Vorsicht über eine laufende Berufshaftpflichtversicherung, in deren Polizze vom Auftraggeber auf Anfrage gerne Einsicht genommen werden kann und deren Polizzenübersicht E4U auf Wunsch auch gerne in Kopie übermittelt. Die Versicherungssumme beläuft sich auf EUR 100.000,-, wobei Auftraggeber und E4U einvernehmlich leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden von der Geltendmachung ausschließen. Auftraggeber und E4U kommen zudem überein, dass eine Haftung der E4U generell auf die Auftragssumme des jeweiligen Projektes bzw die oben angeführte Versicherungssumme von EUR 100.000,- begrenzt wird, je nachdem welcher der geringere Betrag ist. Eine Haftung von E4U Dritten als Partner oder Kunden des Auftragebers gegenüber, wird jedenfalls einvernehmlich ausgeschlossen und wird der Auftraggeber E4U diesbezüglich schad- und klaglos halten.